Die Karenzfristen für Neugeborene
Die Versicherungsunternehmen haben eine sogenannte Karenzfrist für Neugeborene festgelegt. Nach dieser Regelung ist das Kind während der ersten drei Monate nach der Geburt über die Versicherung der Mutter abgesichert. Falls das Kind in dieser Zeit erkrankt, übernimmt die Versicherung die Kosten für die medizinische Behandlung. Sobald die persönliche Versicherung für das Kind abgeschlossen ist, gilt diese rückwirkend ab dem Tag der Geburt.
Die Kosten für den Krankenhausaufenthalt nach der Geburt werden von der Grundversicherung der Mutter übernommen, sofern dieser direkt im Anschluss an die Geburt erfolgt. Sollte das Kind in dieser Zeit krank werden, werden die Kosten von der Kindesversicherung getragen. Angeborene Krankheiten hingegen fallen in den Bereich der Invalidenversicherung.
Vorgeburtlich versichern?
Es ist empfehlenswert, Ihr Baby bereits vor der Geburt bei der Krankenversicherung anzumelden, um einen reibungslosen Ablauf in den ersten Wochen nach der Geburt zu gewährleisten. So müssen Sie sich keine Gedanken über Formalitäten machen und können die neue Zeit als Familie in vollen Zügen genießen. Zudem stellt dies sicher, dass Ihr Kind einen angemessenen Versicherungsschutz hat, falls es bei der Geburt oder kurz danach erkranken sollte.
Beachten Sie jedoch, dass Zusatzversicherungen nicht verpflichtet sind, das Baby aufzunehmen. Sie können den Antrag ablehnen, ohne dies begründen zu müssen. Wenn Ihr Baby jedoch vor der Geburt bei einer Krankenkasse angemeldet ist, ist die Versicherung verpflichtet, die versicherten Leistungen vollständig zu erbringen, ohne Ausnahmen.

Finden Sie die richtige Versicherung
Die Wahl der passenden Versicherung für Ihr Kind ist entscheidend. Bei Columna stehen Ihnen unsere Berater zur Verfügung, um Sie bei der Suche nach den besten Krankenversicherungsangeboten zu unterstützen. Es ist wichtig, verschiedene Angebote einzuholen und nicht nur die Kosten, sondern auch die Leistungen gründlich zu vergleichen.
Sobald Sie sich für einen Anbieter entschieden haben, füllen Sie den Versicherungsantrag aus und senden ihn an die Krankenkasse zurück. Nach der Geburt Ihres Kindes teilen Sie der Versicherung dessen Geburtsdatum und Namen mit. Innerhalb von 14 Tagen erhalten Sie die Versicherungskarte, und der Versicherungsschutz wird aktiviert.

